Das weitgehend fehlende Wissen über rechtliche Möglichkeiten einer Rahmensetzung und die tatsächlich erfolgten Rahmensetzungen der Länder bzw. auf Landesebene im Bereich Hilfen zur Erziehung, Eingliederungshilfen nach § 35a SGB VIII und Hilfen für junge Volljährige steht in Diskrepanz zur hohen Relevanz für die betroffenen Menschen und zum beträchtlichen Einsatz öffentlicher Mittel. Die vorliegende Expertise, erstellt im Auftrag der Bertelsmann Stiftung im Zeitraum von Februar 2018 bis Januar 2019im Rahmen des Themenschwerpunkts "Hilfen zur Erziehung" im Projekt "Kein Kind zurücklassen! Kommunen schaffen Chancen", leistet einen Beitrag, die Wissenslücken im Bereich der Hilfen zur Erziehung zu schließen. Nach einer Einführung in die Problemlage (Kapitel 1) enthalten die Kapitel 2 bis 4 die rechtswissenschaftlichen Ausführungen. Nach einer Untersuchung der verfassungsrechtlichen Grundlagen (Kapitel 2) und der aktuellen einfachgesetzlichen Rechtslage (Kapitel 3) folgt eine Analyse, inwiefern aus einem Vergleich mit den Regelungen des SGB XII (Sozialhilfe) und des SGB II (Grundsicherung für Arbeitsuchende) zusätzliche Erkenntnisse gewonnen werden können (Kapitel 4). Anschließend werden die Regelungen auf Landesebene zum Pflegegeld nach § 39 SGB VIII, zu den Rahmenverträgen nach § 78f SGB VIII, zu den Betriebserlaubnissen nach §§ 45 ff. SGB VIII und zu den fachlichen Empfehlungen der Landesjugendämter untersucht (Kapitel 5). Die Expertise schließt mit einem kurzen Resümee (Kapitel 6).
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